AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Standbild GmbH (Stand 22.09.2021)

Allgemein

Allen von der Standbild GmbH (Standbild) angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung als anerkannt.

Abweichende Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Standbild.

Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Standbild nimmt Aufträge & Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlichen Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail und Fax gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Standbild erbracht werden.

Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre Geltung erstreckt sich zugleich auf alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen Standbild und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Standbild die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn Standbild mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Standbild vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Standbild zurückzuführen sind.

Wird ein Drehtermin später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Standbild Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

Preise 

Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von Standbild. Abweichend davon können individuelle Preise vereinbart werden.

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes, ebenso wie gegebenenfalls im Rahmen der Produktion entstehende Reisekosten.

Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von Standbild in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.

Sonstige Kosten

Der Auftraggeber hat sämtliche im Rahmen der Produktion anfallende Kosten für Spesen zu tragen.

Anfallende Überstunden (ab der 11. Stunde pro Tag oder 51. Stunde pro Woche) während der Produktion, welche nicht im Verantwortungsbereich der Standbild GmbH liegen, werden gemäß des Tarifvertrages für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) beim Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Zahlungen

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber bei Auftragsfreigabe 50% der im Angebot angegebenen Summe, plus Mehrwertsteuer, für diese erste Rate zu zahlen. Die restliche Summe setzt sich aus den anderen 50% der Angebotssumme, plus ggf. angefallener sonstiger Kosten (Überstunden und Spesen) und Mehrwertsteuer zusammen und ist bei Auslieferung der fertigen Filme an den Auftraggeber fällig.

Die Standbild GmbH behält sich vor (Teil-)Leistungen und dazu ggf. angefallene Spesen, drei Monate nach Durchführung in Form von Teilzahlungen in Rechnung zu stellen.

Haftung

Standbild haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.

Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Standbild hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

Verwendung und Übertragung der Rechte an den Vertragsgütern

Die Standbild GmbH und über sie für das Projekt beauftragte Personen dürfen die in Zusammenarbeit mit ihnen erstellten Medien, sowie Ausschnitte, Zusammenschnitte und sonstige editierte Versionen davon für Eigenwerbung nutzen. 

Sonstige kommerzielle Verwendungen und Verkäufe des Filmmaterials an Dritte sind der Standbild GmbH und anderen am Projekt beteiligten Personen nicht gestattet.

Verschwiegenheit

Standbild und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

Kosten

Hat die Standbild GmbH ein verbindliches Preisangebot ausgestellt, gilt die ausgewiesene Gesamtsumme nur für die ausgewiesenen Leistungen. Anfallende Spesen und ggf. Überstunden sind darin nicht inbegriffen und werden zusätzlich vom Auftraggeber getragen.

Für geforderte zusätzliche Leistungen werden Ergänzungsangebote gestellt.

Zu angebotenen (Teil-)Leistungen, bei denen dem Auftraggeber eine Auswahl präsentiert wird (z.B. Musik oder Schauspieler), werden dem Kunden in maximal 3 Runden jeweils drei unterschiedliche Vorschläge unterbreitet, welche das vorangegangene Feedback des Kunden berücksichtigen. Wenn sich nach drei Runden keine Einigung erzielen lässt, hat der Auftraggeber die Wahl von der betreffenden angebotenen (Teil-)Leistung zurück zu treten und diese (Teil-)Leistung selbst zu vollbringen. Der Auftraggeber trägt dann dabei die Verantwortung, dass sich diese (Teil-)Leistung einwandfrei in den weiteren Herstellungsprozess integrieren lässt und der Auftraggeber alle für die weitere Herstellung und Veröffentlichung erforderlichen Rechte besitzt und diese an die Standbild GmbH überträgt. Andere Vertragsbestandteile (vor allem (Teil-)Leistungen) bleiben davon unberührt. Wenn weitere Vorschläge unterbreitet werden sollen, wird ein Ergänzungsangebot gestellt.

Produktion

Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.

Standbild trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt wurden.

Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Standbild von Ansprüchen Dritter frei.

Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterial verfügt und diese an Standbild überträgt.

Standbild haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Standbild keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.

Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.

Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Standbild hierfür keine Haftung.

Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Standbild.

Abnahme

Standbild übergibt den Film dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung entweder als DVD oder er steht dem Auftraggeber dann zum Download bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

Korrekturen

Die Anzahl der Korrekturrunden wird im Angebot festgehalten. Bei Nichtnennung der Korrekturrunden wird ohne Korrekturrunden kalkuliert. Standbild stellt nach Fertigstellung der 1. Masterversion des Films diese dem Auftraggeber zur Verfügung. Der Auftraggeber erstellt dann eine Korrekturliste, welche von Standbild bearbeitet wird. Für zusätzliche Korrekturrunden wird jeweils ein Schnitttag berechnet, für Korrekturen, welche über das ursprünglich vereinbarte Konzept hinausgehen (2D-/3D-Animationen, Color Grading o.ä.), werden die Kosten hierfür kalkuliert und ein Ergänzungsangebot gestellt.

Lieferfrist

Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Standbild und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Standbild unterrichtet den Auftraggeber im übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.

Erkennt Standbild, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat er den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.

Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so ist Standbild berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Standbild trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann ( z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend. 

Rechte

Standbild versichert über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher zu verfügen, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr verwaltet werden. Standbild garantiert nicht, dass alle Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, wenn Standbild im Einzelfall wegen begründeter Zweifel darauf hingewiesen hat, dass die Freiheit von Schutzrechten Dritter nicht zugesichert werden kann und auch nicht für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Auftraggeber erbracht oder geliefert hat.

Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei Standbild.

Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.

Standbild erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film zur eigenen Nutzung vorliegt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von Standbild genehmigten Änderungen durch Standbild selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.